(Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien)
Seit dem 1. Juni 2007 ist das neue EU-Chemikalienrecht REACH (EG Nr. 1907/2006) in Kraft.
REACH steht für Registration, Evaluation and Autorisation of Chemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). D.h., alle Stoffe, die in einer Menge von einer Tonne oder mehr pro Jahr und Hersteller oder Importeur auf den Markt gebracht werden, sind von REACH betroffen und müssen registriert werden.
Wichtig ist zunächst, dass Hersteller und Importeure ihre Stoffe vorregistrieren, damit diese weiterhin in Verkehr gebracht werden dürfen. Hierzu ist z. B. noch keine Angabe von Verwendungszweck oder Exposition erforderlich.
Die Firma Mitan Mineralöl GmbH stellt keine Rohstoffe bzw. Chemikalien her, sondern bezieht diese von Vorlieferanten.
Innerhalb der Lieferkette für Chemikalien verstehen wir uns als nachgeschalteter Anwender (Downstream-User) eines Stoffes. Das heißt, unsere Lieferanten mit Sitz in der EU sind für die Vorregistrierung bzw. Registrierung verantwortlich. Hier stehen wir in engem Kontakt mit unseren Vorlieferanten, die uns bestätigen, die an uns gelieferten Rohstoffe vor zu registrieren.
Die chemisch-technischen Produkte unseres Hauses entsprechen den Vorgaben der bisherigen Chemikalien-Gesetzgebung und wir haben alle notwendigen Schritte eingeleitet, damit unsere Produkte ebenso die gesetzlichen Anforderungen der REACH-Verordnung erfüllen. Wir werden Ihnen auch unter REACH weiterhin Ihre gewünschten Qualitätsprodukte unseres Unternehmens bieten können.
Die von uns im Internet zur Verfügung gestellten Sicherheitsdatenblätter werden nach Eingang der Informationen unserer Vorlieferanten Stück für Stück entsprechend der Verordnung angepasst und ausgetauscht.
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Telefon: 05462-747050
Fax: 05462-747033
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen bezüglich REACH weitergeholfen zu haben.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.